Hadlikon, 2. Juni 2021
Die neue Vollzugsempfehlung des Bundes für 5G-fähige Antennen wird im Moment von keinem Kanton angewendet!! Sie wird derzeit durch die BPUK (Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektion) fachlich und rechtlich geprüft.
Gemeinden sind jetzt dringend aufgerufen, entgegen der Weisungen des Bundes (z.B. gemeinsame Stellungnahme BAFU / BAKOM vom 3.5.2019) in Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht bezüglich Schutz der Bevölkerung und der Umwelt 5G-Moratorien zu erlassen, weil die BAFU-Vollzugsempfehlung wahrscheinlich rechtswidrig ist. Wesentliche Inhalte des neuen BAFU-Regelwerks vom Februar 2021 werden auch von den Verwaltungsgerichten der Kantone Bern und Zürich ernsthaft in Frage gestellt. Die ersten 5G-Fälle stehen derzeit beim Bundesgericht zum Entscheid an.
Wenn Sie von Mobilfunkprojekten betroffen oder besorgt sind, so schreiben Sie Ihren Gemeindebehörden und fordern sie diese auf, mit der Behandlung neuer oder bereits laufender Baugesuche für Antennen zuzuwarten, mindestens so lange, bis die BPUK ihre Prüfung abgeschlossen hat, immer auch mit dem Hinweis, dass 5G-Strahlung nicht gemessen werden kann und deshalb Abnahmemessungen bei 5G-fähigen Antennen nicht möglich sind. Die Gemeinden sind als Baupolizeibehörde verantwortlich für die Einhaltung der Grenzwerte, können dies jedoch nicht kontrollieren.
Es ist auch in keiner Weise nachvollziehbar, dass just ein Monat, nachdem die Expertengruppe des Bundes BERENIS endlich Mobilfunk-Schadwirkungen auch im Bereich der angeblich strengen Schweizer Grenzwerte bestätigt hat, der Bund eine neue Vollzugsempfehlung erlässt, die den Senderbetreibern erlaubt, noch stärker zu strahlen als bisher. Es ist deshalb höchste Zeit, die „Notbremse“ zu ziehen!